Die Grünewald Bibel, Levitikus, Kapitel 25. is available here: https://www.bible.promo/chapters.php?id=10115&pid=5&tid=1&bid=9
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BIBLE VERSIONS / Die Grünewald Bibel / Altes Testament / Levitikus

Die Grünewald Bibel - P.Riessler, R.Storr, 1924

Exodus Levitikus Numeri

Kapitel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

1 Der Herr aber hatte zu Moses auf dem Berge Sinai also gesprochen:

2 "Rede mit den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: 'Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, so halte das Land für den Herrn eine Ruhezeit!

3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen! Sechs Jahre sollst du deinen Weinberg beschneiden, dann heimse seine Ernte!

4 Im siebten Jahre aber soll das Land volle Ruhe haben, als Ruhezeit für den Herrn! Du darfst dein Feld nicht besäen, noch deine Weinberge beschneiden!

5 Den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht beschneiden! Die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen. Ein Ruhejahr soll es für das Land sein.

6 Während eurer Bodenruhe diene zur Nahrung dir, deinem Knechte, deiner Magd, deinem Lohnarbeiter, deinem Beisaß unter deinem Schutze,

7 deinem Vieh und dem Wilde in deinem Lande all sein Ertrag.

8 Zähle dir sieben Jahrwochen ab, siebenmal sieben Jahre! So seien dir die Tage der sieben Jahrwochen neunundvierzig Jahre!

9 Dann laß im siebten Mond das Lärmhorn erschallen, am zehnten Tage des Monats! Am Sühnetage sollt ihr in eurem Lande das Horn ertönen lassen!

10 Heiligt das fünfzigste Jahr und ruft Freiheit im Land für alle seine Insassen aus! Jubeljahr sei es euch! Da kehrt ein jeder zu seinem Besitz und jeder zu seiner Sippe zurück!

11 Jubeljahr sei euch das fünfzigste Jahr! Nicht säen dürft ihr noch den Nachwuchs einernten und nicht von unbeschnittenen Traubenstöcken lesen!

12 Ein Jubeljahr soll euch heilig sein! Vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag verzehren!

13 In diesem Jubeljahr kommt ihr jeder wieder zu seinem Besitz.

14 Verkauft ihr etwas einem Angehörigen eures Volkes oder kauft ihr es von einem solchen, so plage keiner den anderen!

15 Nach der Zahl der Jahre nach dem Jubeljahr sollst du den Angehörigen deines Volkes abkaufen! Nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen!

16 Für eine größere Zahl von Jahren sollst du einen höheren Kaufpreis zahlen und einen kleineren für eine kleinere Zahl von Jahren! Wenn er dir eine Anzahl Ernten verkauft,

17 dann sollt ihr nicht einander plagen, einer den anderen Angehörigen seines Volkes! Fürchte dich vor deinem Gott! Denn ich, der Herr, bin euer Gott.

18 Tut meine Vorschriften! Meine Satzungen sollt ihr wahren! Erfüllt sie! Dann wohnet ihr im Lande sicher.

19 Und dann gibt das Land seine Frucht. Satt könnt ihr euch essen und sicher darin siedeln.

20 Und sprächet ihr: "Was sollen wir im siebten Jahre essen? Wir dürfen ja nicht säen und keinen Vorrat sammeln",

21 so entbiete ich im sechsten Jahre meinen Segen für euch, daß es für drei Jahre Ertrag gibt.

22 Sät ihr im achten Jahr, so könnt ihr noch Altes vom Ertrag genießen. Bis zum neunten Jahre, bis seine Ernte kommt, könnt ihr Altes essen.

23 Nicht soll das Land endgültig verkauft werden! Denn mein ist das Land. Ihr seid nur Gäste und Beisassen bei mir.

24 Ihr sollt überall in eurem eigenen Lande Wiedereinlösung für das Land gestatten

25 Verarmt dein Bruder und verkauft von seinem Besitz, so gehe sein nächster Verwandter zu ihm als Löser und löse den Verkauf seines Bruders aus!

26 Hat jemand keinen Löser, aber ist er zur Wiedereinlösung vermöglich,

27 so bringe er die Jahre seit dem Verkauf in Anrechnung! Was darüber ist, erstatte er seinem Käufer, damit er wieder zu seinem Besitz komme!

28 Ist er aber zur Rückerstattung unvermögend, dann bleibe sein Verkauf im Besitz des Käufers bis zum Jubeljahr! Im Jubeljahr aber falle es heim, daß er wieder zu seinem Besitz kommt!

29 Verkauft jemand in einer ummauerten Stadt ein Wohnhaus, so währe sein Einlösungsrecht bis zum Tage des Jahres seines Verkaufes! Sein Einlösungsrecht soll auf den Tag währen!

30 Wird es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst, dann verfalle das Haus in der Stadt mit Mauern endgültig seinem Käufer und seinen Nachkommen! Im Jubeljahr fällt es nicht heim.

31 Die Häuser in Dörfern ohne Ringmauern sind zum Ackerfelde zu rechnen. Für sie gibt es ein Einlösungsrecht; sie fallen im Jubeljahre heim.

32 Bei den Levitenhäusern, bei ihren eigenen Häusern in den Städten, gibt es stets ein Einlösungsrecht.

33 Wer von den Leviten nicht einlösen kann, dessen verkauftes Haus falle in der eigenen Stadt im Jubeljahr zurück. Denn der Levitenstädte Häuser sind ihr Eigentum inmitten der Söhne Israels.

34 Aber ihrer Städte Weideland darf nicht verkauft werden. Für alle Zeit gehört es ihnen.

35 Verarmt dein Bruder, zittert seine Hand neben dir, dann halte ihn fest! Als Gast und Beisasse, so lebe er bei dir!

36 Nimm keinen Wucherzins von ihm! Fürchte deinen Gott! Dein Bruder lebe neben dir!

37 Du sollst ihm dein Geld nicht gegen Zins geben und nicht um Zinsen deine Speise.

38 Ich, der Herr, bin euer Gott, der aus Ägypterland euch geführt, euch das Land von Kanaan zu geben und euch Gott zu sein.

39 Verarmt dein Bruder neben dir und verkauft er sich dir, so sollst du ihn keine Sklavendienste tun lassen!

40 Er soll bei dir wie ein Lohnarbeiter sein, ein Beisasse! Er soll bei dir bis zum Jubeljahr dienen!

41 Dann verlasse er samt seinen Söhnen dich und kehre zu seiner Sippe! Zum Besitz seiner Väter kehre er wieder!

42 Sie sind ja meine Knechte, die ich aus Ägypterland geführt. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden.

43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen! Fürchte dich vor deinem Gott!

44 Dein Sklave und deine Sklavin, die dein sind: von den Heidenvölkern rings um euch rnöget ihr Sklaven und Sklavinnen erwerben.

45 Auch von den Kindern der Beisassen neben euch möget ihr kaufen sowie aus ihrer Sippe bei euch. Die sie in eurem Land gezeugt, sie mögen euer Besitz werden.

46 Vererbet sie nach euch auf eure Söhne als ihren Besitz! Ihr möget sie dauernd zu Sklaven haben. Aber über eure israelitischen Brüder dürft ihr gegenseitig nicht mit Härte walten.

47 Kommt bei dir ein Fremder oder Beisaß zu Besitz, dein Bruder aber wird neben ihm arm und verkauft sich einem Beisassen bei dir oder einem Abkömmling aus des Fremdlings Sippe,

48 so gibt es nach seinem Verkauf für ihn Auslösung. Einer seiner Brüder soll ihn lösen,

49 oder sein Oheim oder seines Oheims Sohn, oder einer seiner nächsten Blutsverwandten seiner Sippe, oder reicht sein Vermögen zu, so löse er sich aus!

50 Er rechne mit seinem Käufer die Zeit vom Jahre seines Verkaufs bis zum Jubeljahr! Der Preis seines Verkaufs sei nach der Jahre Zahl! Wie ein Lohnarbeiter soll er eine bestimmte Zeit bei ihm sein!

51 Sind es noch viele der Jahre, dann soll er dementsprechend seine Lösungssumme von seinem Kaufgeld erstatten!

52 Fehlen aber nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr, so berechne er sie ihm! Nach seinen Jahren soll er seine Lösungssumme erstatten!

53 Gleich dem, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er neben ihm sein! Er soll aber nicht mit Härte über ihn walten vor deinen Augen!

54 Wird er nicht auf diese Weise ausgelöst, dann gehe er im Jubeljahr samt seinen Söhnen frei aus!

55 Denn die Söhne Israels sind mir Knechte. Meine Knechte sind sie, die ich aus dem Ägypterland herausgeführt. Ich, der Herr, bin euer Gott.'"

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